Bauland-Erschließung in Ostfriesland & Insel-Regionen
Wir erschließen Ihr Ackerland zu Bauland
Nicht alle Flächen sind Bauland und dürfen ohne Weiteres bebaut werden. Diese Grundstücke gelten als nicht erschlossen und werden als Ackerland oder Bauerwartungsland bezeichnet.
Ackerland ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Es gehört zu den Kulturlandschaften und wird beispielsweise regelmäßig mit landwirtschaftlichen Geräten bearbeitet.
Wenn Gemeinden wachsen und neue Wohngebiete entstehen sollen, kann Ackerland in Bauland umgewidmet werden. Dadurch wird Ackerland zu einer interessanten Geldanlage, denn durch die Umwandlung in Bauland steigen die Quadratmeterpreise der Flächen stark an.
Bei der Umwandlung von Ackerland zu Bauland sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. In den vergangenen Jahren haben wir bereits mehr als 15 Baugebiete für die Eigentümer erschlossen.
Nachfolgende umfangreiche Tätigkeiten sind notwendig, um das spätere Ziel, Grundstücke zu verkaufen, erreichen zu können.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein, wenn Sie Ackerland zu Bauland machen möchten:
- das Grundstück sollte nicht im Außenbereich der Gemeinde liegen
- es gibt kaum andere Bauflächen in der Gemeinde
- es gibt einen Flächennutzungsplan und der sieht das Grundstück als Baufläche vor
- andernfalls muss eine Änderung des Flächennutzungsplans beantragt werden
- es muss einen Bebauungsplan geben, der das Grundstück umfasst
- ansonsten muss ein Bebauungsplan bei der Gemeinde beantragt werden
- dann folgt ein Umlegungsverfahren nach § 46 BauGB, bei dem die Eigentümer zu ihren Wünschen bei der Grundstücksneubemessung angehört werden
Der Flächennutzungsplan kann beim Planungsamt der Gemeinde eingesehen werden. Er regelt die Art der Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet und ist der vorbereitende rechtliche Rahmen für die spätere Bebauungsplanung. Bei der Erstellung des Flächennutzungsplans sind die übergeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen:
Auf Landesebene ist dies der Landesentwicklungsplan, auf regionaler Ebene der Regionalplan. Ein Flächennutzungsplan weist Areale etwa als Wohngebiet aus.
Wenn die Gemeinde beschließt, ein Areal als Baugebiet auszuweisen, dann findet ein Umlegungsverfahren statt. Hier werden die Grundstücke so umgestaltet, dass diese dann unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben bebaut werden dürfen. Beteiligt werden alle betroffenen Eigentümer.
Nach dem Abzug von öffentlichen Flächen (z.B. Straßen, Spielplätze, Grünflächen) erhalten Grundstückseigentümer neu vermessene und zugeschnittene Grundstücke, die dann erschlossen und zum Bebauen genutzt werden können.
Jeder Eigentümer erhält einen Anteil, der in etwa seinem vorherigen Anteil an der Umlegungsmasse (der vorherigen Gesamtfläche) entspricht. Das Umlegungsverfahren ist gebührenfrei. Der Baunutzungsplan ist ein vorbereitender Bauplan. Während der Flächennutzungsplan sich auf die gesamte Gemeinde bezieht, spezifiziert der Bauplan die Bebauung einzelner Siedlungen genauer. Wenn der Flächennutzungsplan vorsieht, dass ein Areal bebaut werden kann, aber ein konkreter Bebauungsplan fehlt, dann kann dieser ebenfalls beantragt werden.
Auf Antrag erstellt also die Gemeinde einen Bauplan, arbeitet einen Entwurf aus und beschließt diesen über mehrere Zwischenschritte. Er legt fest, welche Flächen von der Bebauung freigehalten werden müssen und wie das Bebauen der Grundstücke möglich ist.
Wenn Grundstückseigentümer Ackerland zu Bauland machen, kommen einige Kosten auf sie zu, unter anderem Kosten für die Erschließung. Wird ein Grundstück erschlossen, dann müssen Bauherren die anfallenden Kosten dafür an die Kommune zahlen. Denn schließlich wird das Areal an das Strom- und Wassernetz, andere technischen Netze und die Straße angeschlossen. Die Kosten werden als Erschließungsbeitrag bezeichnet.
Konkrete Kostenpunkte bei der Erschließung sind:
- Kosten für den Gasanschluss
- Kosten für den Stromanschluss
- Kosten für den Wasseranschluss
- Kosten für den Telefonnetzanschluss
- Kosten für den Straßenbau
- Kosten für die Beleuchtung
- Kosten für die Errichtung eines Spielplatzes
- Kosten für die Anlage von Grünflächen
- es muss einen Bebauungsplan geben, der das Grundstück umfasst
- ansonsten muss ein Bebauungsplan bei der Gemeinde beantragt werden
- dann folgt ein Umlegungsverfahren nach § 46 BauGB, bei dem die Eigentümer zu ihren Wünschen bei der Grundstücksneubemessung angehört werden
Nachdem der Bebauungsplan beschlossen wurde, können die Grundstücke verkauft werden.
Hier werden die angefallenen Erschließungskosten dann auf die Netto-Quadratmeter Verkaufsflächen der Käufer umgelegt. Auch die erwähnten Vermessungskosten werden auf die m²-Netto-Bauflächen verteilt und von den jeweiligen Käufern der Grundstücke übernommen.
Lassen Sie sich in einem unverbindlichen Gespräch über sämtliche Vorteile der Beauftragung unseres Büros mit der Erschließung Ihrer Flächen überzeugen.
Wir unterstützen private Bauherren bei der Erschließung Ihrer Bauland-Grundstücke im Großraum Norden sowie auch in nachfolgenden Städten und Umland:
Emden, Aurich, Südbrookmerland, Großheide, Westerholt, Dornum, Esens, , Blomberg, Hinte, Marienhafe, Hage, Neuharlingersiel, Wittmund, Leer (Ostfriesland), Wiesmoor, Werdum, Moormerland, Großefehn, Krummhörn, Ihlow und auf den Inseln Spiekeroog, Borkum, Norderney, Baltrum, Wangerooge, Langeoog und Juist.